­PART 145 (MOA)

QUALITÄT UND SICHERHEIT BENÖTIGEN TRANSPARENTE UND WIEDERHOLBARE PROZESSE.

Consulting-Leistungen der ACC

1.) SYSTEMANFORDERUNGEN AN DEN GENEHMIGTEN INSTANDHALTUNGSBETRIEB (MOA – MAINTENANCE ORGANISATION APPROVAL)

Wer zertifizierte Produkte (Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller) oder Bau- und Ausrüstungsteile und ETSO-Artikel gem. den genehmigten Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (ICA – Instruction for Continuing Airworthiness) instand hält, benötigt eine behördliche Genehmigung.

Obligatorischer Genehmigungsstandard:
(EU) 1321 / 2014, Part 145 (für gewerbsmäßig und privat betriebene Luftfahrzeuge und deren Komponenten).
Die Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb erstreckt sich ausschließlich auf den sogenannten Arbeitsumfang (SoW – Scope of Work: komplette Luftfahrzeuge und/oder Bau und Ausrüstungsteile).

2.) HAUPTAUFGABEN EINES GENEHMIGTEN INSTANDHALTUNGSBETRIEBES

Die Hauptaufgabe des genehmigten Instandhaltungsbetriebes ist:

  • Sicherstellung, dass die in Auftrag gegebene Instandhaltung gem. Part 145 und gemäß den genehmigten Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit durchgeführt und freigegeben wird.

2.1. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GENEHMIGUNG ALS INSTANDHALTUNGSBETRIEB

Wichtige Voraussetzungen für die Genehmigungsaktivitäten seitens der zuständigen Behörde und die Antragstellung (EASA Form 2) sind:

  • Vorhandensein von technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen, die für den beauftragten Arbeitsumfang zu erbringen sind, d.h. zum Beispiel:Vorhandensein von Certifying Staff zur Freigabe von Luftfahrzeugen oder Bau- und Ausrüstungsteilen zum Betrieb nach Instandhaltung
  • Vorhandensein einer genauen Auftragsplanung unter Berücksichtigung von Anforderungen aus Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (AMM, CRM, CMM, SRM, etc.)
  • Vorhandensein einer Funktion als Sicherheitsmanager
  • Vorhandensein von aktuellen Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (AMM, CRM, CMM, SRM, etc.)
  • Vorhandensein von geeigneten Räumlichkeiten, Werkzeugen und anderen Ausrüstungen um die Instandhaltung gem. den gesetzlichen und DAH*-Anforderungen durchführen zu können* Design Approval Holder

3.) PART 145 FORDERT EIN QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM (QMS)

Zur effektiven und transparenten Steuerung von Prozessen und Verfahren muss ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) eingerichtet werden, dass in einem Instandhaltungsbetriebshandbuch (MOE / MOH –Maintenance Organisation Exposition / Maintenance Organisation Handbuch) beschrieben ist (145.A.70).

3.1. WICHTIGE SYSTEM- UND PRODUKTRELEVANTE VERFAHREN

Die Verfahren des genehmigten Instandhaltungsbetriebes (MOA) müssen u.a. folgende Anforderungen berücksichtigen:

  • Ressourcen basierte Planung von Instandhaltungsaufträgen
  • Qualifizierung der Mitarbeiter und des freigabeberechtigten Personals (Certifying Staff),
  • Auswahl und Überwachung der externen Zulieferer (Lieferantenmanagement),
  • Ereignismanagement (Occurence Reporting),
  • Sicherheitsmanagement,
  • Fortlaufende Überwachung des Managementsystems im Rahmen des Compliance Monitoring (z.B. durch interne Audits),
  • Management von signifikanten Änderungen im MO,
  • Ausstellung von Freigabebescheinigungen (CRS) nach Abschluss von Instandhaltung,
  • Beschaffung, Lagerhaltung und Bereitstellung von Teilen und Materialien für die Instandhaltung,
  • Archivierung von Aufzeichnungen.

3.2. PRIVILEGIEN

Privilegien eines genehmigten Instandhaltungsbetriebes (MOA) können sein:

  • Ausstellung einer Freigabebescheinigung (CRS) nach Beendigung der Instandhaltung für ein Luftfahrzeug (145.A.50(a)),
  • Ausstellung einer Freigabebescheinigung EASA Form 1 nach Beendigung der Instandhaltung für eine Komponente für folgende Tätigkeiten (145.A.50(d)):
    • Überholung (Overhauled),
    • Reparatur (Repaired),
    • Inspektion / Test (Inspected / Tested),
    • Geändert (Modified),
  • Ausstellung von Freigabebescheinigung EASA Form 123 nach Implementierung einer Standardänderung / Standardreparatur in ein ELA 1 oder ELA 2 Luftfahrtzeug.

4.) ACC-DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH PART 145

4.1. Beratung

  • Unterstützung bei der Etablierung von Prozessen gem. Part 145,
  • Unterstützung bei der Etablierung von kompletten Managementsystemen gem. Part 145,
  • Prozess– und Verfahrensoptimierung in Instandhaltungsbetrieben nach Part 145,
  • Unterstützung bei der Erweiterung des Genehmigungsumfangs (Scope of Work),
  • Interim Management im Bereich Comppliancemonitoringmanagement (CMM),
  • Beratung zur effizienteren Umsetzung von Anforderungen aus dem Part 145, Verfahrens- und Prozessoptimierung,
  • Einführung von Sicherheitsmanagementsystemen (Safety Management System – SMS),
    auf den Genehmigungsumfang zugeschnittene Schulungskonzepte (Human factors, SMS Part 145, Luftrecht, Festellung der
  • Konformität für Certifying Staff, Materialwirtschaft und Liferantenmanagement, etc.),
  • Projektbegleitendes Coaching der Mitarbeiter / Teams (Compliancemanager, Betriebsleiter, Certifying Staff, Einkäufer, Instandhaltungsplaner, Arbeitsplaner, Projektmanager, etc.).

4.2. Produkte

  • Generisches Qualitätsmanagement-Handbuch mit Verfahren
  • Formblätter und Checklisten (je nach Bedarf und Komplexität)

Weitere Beratungen

Wir bieten Ihnen eine individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnittene Beratung.

PRODUKTZULASSUNG UND ERGÄNZENDE PRODUKTZULASSUNG (TC UND STC)

Produkte (Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller), sowie darin eingebaute Teile benötigen eine Zertifizierung in Übereinstimmung mit geltenden Regularien.

ADVANCED PRODUCT QUALITY PLANING (APQP)

Ziel dieser Vorgehensweise ist die Sicherstellung der ganzheitlichen Produktplanung oder einer Änderung am Produkt und letztendlich die Kontrolle darüber, dass alle Phasen der Produktrealisierung rechtzeitig abgeschlossen werden.

DROHNEN / UAS / UAV