PART 21, SUBPART G (POA)

QUALITÄT UND SICHERHEIT BENÖTIGEN TRANSPARENTE UND WIDERHOLBARE PROZESSE.

Sichere Prozesse / Verfahren erzeugen sichere Produkte!

Consulting-Leistungen der ACC

1.) WOFÜR BENÖTIGT MAN EINEN GENEHMIGTEN HERSTELLUNGSBETRIEB (POA)?

Wer (juristische oder natürliche Person) Produkte (Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller) oder Bau- und Ausrüstungsteile inkl.  ETSO-Artikel gem. genehmigten Konstruktionsunterlagen herstellt, benötigt eine behördliche Genehmigung als Herstellungsbetrieb (POA).

Der POA-Halter darf folgende Tätigkeiten im Rahmen seiner Vorrechte durchführen:

  • Herstellung von Luftfahrtzeugen, Bau- und Ausrüstungsteilen und ETSO-Artikel gemäß dem genehmigten Umfang und Fähigkeitsliste (Capabillity list)
  • Ausstellung von Konformitäts- und Freigabebescheinigungen im Rahmen seiner Vorrechte für Luftfahrtzeuge, Bau- und Ausrüstungsteile und ETSO-Artikel nach Abschluss der Herstellung.

2.) DER WEG ZUM GENEHMIGTEN HERSTELLUNGSBETRIEB (POA)

Als Hauptvoraussetzung für die Einrichtung eines genehmigten Herstellungsbetriebes (POA) ist das Vorhandensein einer sogenannten DO-PO-Vereinbarung (Design Organisation – Production Organisation) gem. 21.A.133(c).
Kurz. Der Halter der Musterzulassung, z.B. ein genehmigter Entwicklungsbetrieb muss alle anwendbaren Konstruktionsunterlagen an den Herstellungsbetrieb übergeben und bestimmte Schnittstellenverfahren vereinbaren, die von beiden Betrieben befolgt werden müssen (z.B. Erstellung Produktionsunterlagen oder Management von Bauabweichungen).

Das System des Herstellungsbetriebes kann in die bestehende Managementsysteme gemäß DIN EN ISO 9001 bzw. EN 9100 integriert werden.

3.) PFLICHTEN EINES GENEHMIGTEN HERSTELLUNGSBETRIEBES (POA) GEM. PART 21, SUBPART G

Die Sicherstellung der Konformität des Produktes oder eines Bau- und Ausrüstungsteiles mit den anwendbaren Konstruktionsdaten (AS BUILT, AS DESIGNED) im Rahmen des Produktionsmanagementsystems (PMS):

  • Ausstellung von Konformitätsbescheinigung EASA Form 52 für neue Luftfahrzeuge, für die eine Musterzulassung vorliegt
  • Ausstellung von Freigabebescheinigung EASA Form 53 für Luftfahrtzeuge, die Instandhaltung vor Auslieferung benötigen
  • Genehmigung von Flugbedingungen EASA Form 18b und Ausstellung von Fluggenehmigung EASA Form 20
  • Ausstellung von Konformitäts-/Freigabebescheinigung EASA Form 1 „NEU“ für Bau- und Ausrüstungsteile nach genehmigten Konstruktionsdaten
  • Ausstellung von Konformitätsbescheinigung EASA Form 1 „PROTOTYPE“ nach nicht genehmigten, anwendbaren Konstruktionsunterlagen (z.B. für Vorserie oder Prüf- bzw. Testmuster)

4.) WAS WIRD BENÖTIGT UM EINE GENEHMIGUNG ALS HERSTELLUNGSBETRIEB (POA) ZU ERREICHEN?

Wenn die Voraussetzungen für eine Genehmigung (wie z.B. die DO-PO-Vereinbarung) vorhanden sind, sollten folgende Themen angegangen werden:

Für neue Produkte (Flugzeuge; Hubschrauber; Ballone; Triebwerke; Propeller):

  • Einrichtung eines Produktionsmanagementsystems (PMS) in Übereinstimmung mit 21.A.139 inkl. Production Organisation Handbuch (POH, POE, QMH), und
  • Flight Test Operations Manual – FTOM (nur für komplette Luftfahrtzeuge)
  • Ressourcen (technische, organisatorische und personelle) gemäß 21.A.145 bereitstellen, um die Anforderungen aus dem Part 21, Subpart G zu erfüllen (21.A.165 „Pflichten des Inhabers“)
  • Bei der Einrichtung vom Produktionsmanagementsystem (PMS) müssen die Sicherheitsmanagementanforderungen (Safety Management System – SMS) berücksichtigt und umgesetzt werden.

5.) ACC-DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH PART 21, SUBPART G (POA)

Beratung zur Etablierung von Herstellungsbetrieben gem. Part 21, Subpart G (POA), inkl.:

  • Erstellung von Konzepten und Plänen zur Etablierung von Herstellungsbetrieben unter Erfüllung von Genehmigungsvoraussetzungen gem. Part 21, Subpart G,
  • Ermittlung des Übereinstimmungsgrades (Gap-Analysen) zwischen den bestehenden Verfahren (z.B. gemäß ISO 9001, EN 9100 und anderen) und Part 21, Subpart G und anderen mitgeltenden Subparts,
  • Unterstützung bei der Erstellung von Projektmanagementplänen und Arbeitspaketen mit Schwerpunkten gemäß der Gap-Analyse unter Berücksichtigung von internen Kapazitäten und Ressourcen,
  • Lieferung und Adaptierung von hochqualitativen, generischen Herstellungsbetriebshandbüchern / Qualitätsmanagementhandbüchern (POH / POE / QMH), Verfahren und Formblättern (deutsch oder englisch),
  • Lieferung und Adaptierung von hochqualitativen FTOMs (Flight Test Operations Manuals),
  • Lieferung und Vorbereitung von Compliance Checklisten (CCL) für das gesamte System,
  • Durchführung von internen und externen Audits,
  • Interim Management im Bereich Qualitätsmanagement (QM),
  • Beratung zur effizienteren Umsetzung von Anforderungen aus dem Part 21 Subpart G, Verfahrens- und Prozessoptimierung,
  • Einführung von Sicherheitsmanagementsystemen (Safety Management System – SMS),
  • auf den Genehmigungsumfang zugeschnittene Schulungskonzepte (Human factors, SMS Part 21 Subpart G, Luftrecht,
  • Festellung der Konformität für Certifying Staff, Materialwirtschaft und Liferantenmanagement, etc.),
  • Projektbegleitendes Coaching der Mitarbeiter / Teams (Qualitätsmanager, Betriebsleiter, Certifying Staff, Einkäufer, Arbeitsplaner, Projektmanager, etc.).

Für die Betriebe der General Aviation (ELA 1- und ELA 2-Luftfahrzeuge) berücksichtigen wir gern die AMC-ELA in den Konzepten, Projektplänen, Handbüchern und Verfahren.

Weitere Beratungen

Wir bieten Ihnen eine individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnittene Beratung.

PRODUKTZULASSUNG UND ERGÄNZENDE PRODUKTZULASSUNG (TC UND STC)

Produkte (Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller), sowie darin eingebaute Teile benötigen eine Zertifizierung in Übereinstimmung mit geltenden Regularien.

ADVANCED PRODUCT QUALITY PLANING (APQP)

Ziel dieser Vorgehensweise ist die Sicherstellung der ganzheitlichen Produktplanung oder einer Änderung am Produkt und letztendlich die Kontrolle darüber, dass alle Phasen der Produktrealisierung rechtzeitig abgeschlossen werden.

DROHNEN / UAS / UAV