PART 21, SUBPART J (DOA)

QUALITÄT UND SICHERHEIT BENÖTIGEN TRANSPARENTE UND WIDERHOLBARE PROZESSE.

Der Weg zu einem zugelassenen Luftfahrtprodukt (Flugzeug, Triebwerk, Propeller) oder zu einer Änderung bereits zugelassener Produkte.

Consulting-Leistungen der ACC

1.) WARUM WIRD EINE DESIGNORGANISATION BENÖTIGT?

Wer Produkte (Flugzeuge, Triebwerke, Propeller) oder Modifikationen an Produkten und die dazugehörigen Teile und Ausrüstung (wie Strukturelemente, Fahrwerke, Avionik und andere Teile) oder ETSO-Artikel gemäß den geltenden Konstruktionsnormen (CS – Certification Specification) entwickeln will, benötigt eine Genehmigung als Entwicklungsbetrieb gem. (EU)748/2012, Part 21, Subpart J (DOA).

Dies bedeutet, dass eine juristische oder natürliche Person (Antragsteller) die Einhaltung der geltenden Zertifizierungsspezifikationen (Entwurfsstandards für jede Luftfahrzeugkategorie, Umweltanforderungen, betriebliche Eignungsdaten und gegebenenfalls besondere Bedingungen) gemäß den Anforderungen der einschlägigen Abschnitte von EASA Part 21, Subpart J und anderen Subparts, z.B. A; B; D; E; K; P und Q nachgewiesen hat.

Als Nachweis der Einhaltung der Zertifizierungsspezifikationen können nach der Zulassung folgende Zeugnisse ausgestellt werden:

  • Übereinstimmungserklärung (Declaration of Compliance) oder
  • DDP (Declaration of Design and Performance. Nur für ETSO-Artikel).

Der Nachweis der Übereinstimmung muss gem. den genehmigten Verfahren innerhalb des Design Management Systems (DMS) erbracht werden.

Je höher die Komplexität und/oder Neuheit des Produkts (Flugzeug, Triebwerk, Propeller) oder der Änderung eines bereits zugelassenen Produkts, desto höher sind die Anforderungen an das Design Management System (DMS).

Hinweis. Bitte beachten Sie, dass eine Design Organisation nach Alternativen Verfahren (ADOA. Nur für begrenzte Design Tätigkeiten.) eine vereinfachte Anforderung gem. 21.A.14 erfüllen muss.

2.) OPTIONEN ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN VON TEIL 21 (DOA)

Folgende Voraussetzungen können erfüllt werden, um die Eignung der Organisation für die gewünschte Genehmigung für ein bestimmtes Design nachzuweisen:

* For definitions see (EU) 748/2012 Article 1
** For definitions see GM 21.A.112B
*** Upon Agency agreement
Quelle: EASA

 

3.) DESIGN MANAGEMENT SYSTEM (DMS)

Das DMS ist ein System zur Kontrolle und Überwachung des Designs, Designänderungen an Produkten und Teilen, die unter die Genehmigungsbedingungen fallen.

Ein Bestandteil des DMS ist das Sicherheitsmanagementsystem (SMS). Ziel des SMS ist die Identifizierung und Bewertung von Gefahren für Produkt, seine Änderung oder Design Organisation bezogen auf die Flugsicherheit und das Management der damit verbundenen Risiken einschließlich Risikominderungsmaßnahmen sowie die Überprüfung ihrer Wirksamkeit.

Kurz gesagt, die etablierten technischen organisatorischen und personellen Voraussetzungen müssen die Anforderungen von EASA Part 21 Unterabschnitt J abdecken.

Das DMS muss alle externen Organisationen (wie Design-Unterauftragnehmer) kontrollieren, die an den Designaktivitäten beteiligt sind.

Das DMS basiert auf zwei Säulen:

  • Design bezogen: Unabhängige Entwurfsprüfung („4-Augen-Prinzip“) durch CVE (Compliance Verification Engineer)
  • DMS bezogen: Independent System Monitoring Function (ISM)

4.) DER WEG ZU EINER ZUGELASSENEN ENTWICKLUNGSORGANISATION (DOA)

Um eine Entwicklungsbetrieb (DO) gemäß EASA Part 21 Unterabschnitt J zu errichten, benötigen Sie:

  • Bereitstellung von technischer, organisatorischer und personeller Anforderungen gemäß EASA Part 21 Unterabschnitt J
  • Konstruktionshandbuch (DOH) zur Beschreibung des DMS unter Berücksichtigung der einschlägigen Anforderungen von EASA Part 21 Abschnitte J; A; B; E; D; K; P und Q
  • Flight Test Operations Manual (FTOM), nur für Entwicklungsbetriebe, die neue Produkte entwickeln oder bestehende Produkte ändern und dabei Testflüge durchführen müssen.

5.) ACC-DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH VON TEIL 21, ABSCHNITT J (DOA)

Wir unterstützen unsere Kunden beim Aufbau von Entwicklungsbetrieben gemäß Teil 21 Unterabschnitt J und Erreichung der Genehmigung (DOA), einschließlich:

  • Entwicklung oder Bereitstellung hochwertiger, auf Ihre Organisation und Art der Entwicklungstätigkeiten zugeschnittener generischer Design-Organisationshandbücher
  • Entwicklung oder Bereitstellung hochwertiger FTOMs (Flight Test Operation Manuals).
  • Schulung und Coaching des Personals
  • Lückenanalyse (implementiertes Konstruktionssystem vs. Anforderungen von EASA Part 21, Abschnitte J; A; B; E; D; K; P und Q
  • Durchführung von internen Audits, auch Pre-Approval Audits vor offiziellen EASA Genehmigungsaudits in der Phase 3 (vor dem 3. Checkpoint)
  • Interim Management für ISM-Funktion,
  • Begleitung von EASA Audits und -Meetings.

Weitere Beratungen

Wir bieten Ihnen eine individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnittene Beratung.

PRODUKTZULASSUNG UND ERGÄNZENDE PRODUKTZULASSUNG (TC UND STC)

Produkte (Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller), sowie darin eingebaute Teile benötigen eine Zertifizierung in Übereinstimmung mit geltenden Regularien.

ADVANCED PRODUCT QUALITY PLANING (APQP)

Ziel dieser Vorgehensweise ist die Sicherstellung der ganzheitlichen Produktplanung oder einer Änderung am Produkt und letztendlich die Kontrolle darüber, dass alle Phasen der Produktrealisierung rechtzeitig abgeschlossen werden.

DROHNEN / UAS / UAV