1.) WORUM GEHT ES?
Während dieser Schulung werden die gesetzlichen Anforderungen aus den relevanten Verordnungen, insbesondere aus Part 21 Subpart G sowie anderen, relevanten, Subparts vermittelt. Darüber hinaus wird auf die praktische Anwendung und Umsetzung eingegangen:
- Interpretation und Umsetzung dieser Anforderungen in Prozessen und Verfahren,
- Voraussetzungen für den Erhalt und die Aufrechterhaltung der Genehmigung sowie Pflichten des Genehmigungsinhabers, des Herstellungsbetriebes (POA).
Im Rahmen der Schulung wird auch der richtige Umgang mit spezifischen Begriffen trainiert und deren Bedeutung im Qualitätsmanagementsystem eines Herstellungsbetriebes (POA) herausgearbeitet, z.B.:
- Prototyping,
- Prüfplanung / Prüfverfahren und Aufzeichnungen (ATP und ATR),
- Schnittstelle DOA-POA, DOA-IPO, PO-PO, u.v.m.
2.) SCHULUNGSINHALTE
2.1. Klärung von Begriffen,
2.2. Luftfahrzeugsicherheit,
2.3. Behörden und Organisationen,
2.4. Anforderungen und Standards (u.a.: VO (EU) 2018/1139, VO (EU) 748/2012, AMC/GM, Interpretation und Umsetzung des Europäischen Luftrechts in Deutschland, Deutsches Luftrecht, Entstehung von luftrechtlichen Anforderungen, Kommunikation zwischen verschiedenen Luftrechtssystemen, Umsetzung im QMS),
2.5. EU 748/2012 Part 21, Subpart A, Allgemeine Bestimmungen,
2.6. EU 748/2012 Part 21, Subpart G, Interpretation und Umsetzung in einem Unternehmen,
2.7. EU 748/2012 Part 21, Subpart K, Bau- und Ausrüstungsteile (inkl. Standardteilen und Verbrauchsmaterialien),
2.8. EU 748/2012 Part 21, Subpart Q, Kennzeichnung von Produkten und Bau- und Ausrüstungsteilen,
2.9. EU 748/2012 Part 21, Subpart P, Fluggenehmigung im Herstellungsbetrieb,
2.10. Konformitätserklärung EASA Form 52,
2.11. Freigabebescheinigung EASA Form 53.
Optional:
2.12. Konformitäts- und Freigabebescheinigung EASA Form 1.
3.) ZIELGRUPPE
Ausgerichtet ist die Schulung auf Personal aus Betrieben, die:
- eine Neugenehmigung als Herstellungsbetrieb (POA) anstreben oder
- eine Erweiterung des Genehmigungsumfangs anstreben oder
- zur Aufrechterhaltung einer bestehenden Genehmigung und der Personalqualifikation eine Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse luftrechtlicher Anforderungen für das Leitungspersonal wünschen.
Dazu gehören z.B.:
- Accountable Manager (ACM),
- Quality Manager (QM),
- Leiter Herstellung (HoP),
- Arbeitsvorbereiter (AV, AVOR),
- Certifying Staff (CS) und anderes Prüfpersonal sowie
- ggf. weiteres, luftrechtlich relevantes Personal.
4.) RAHMENBEDINGUNGEN UND OPTIONEN
4.1. Schwerpunkte und Fokus
Je nach dem Rating, welches ein Herstellungsbetrieb anstrebt bzw. schon besitzt (z.B. ein A–Rating zur Herstellung von Luftfahrzeugen, ein B–Rating zur Herstellung von Triebwerken oder Propellern oder ein C1– / C2–Rating zur Herstellung von Bau- und Ausrüstungsteilen), können die Schulungsinhalte individuell angepasst werden.
4.2. Teilnahmevoraussetzungen
(Grund-)Kenntnisse im Umgang mit luftrechtlichen Regularien und Industrie-Qualitätsstandards sind wünschenswert.
Nach vorheriger Absprache kann das Schulungsniveau auch individuell angepasst werden.