Schulungen

Schulungen und Trainings der ACC

ID: ACC-01 SCHULUNG

EASA PART 21, SUBPART G (POA)

1.) WORUM GEHT ES?

Während dieser Schulung werden die gesetzlichen Anforderungen aus den relevanten Verordnungen, insbesondere aus Part 21 Subpart G sowie anderen, relevanten, Subparts vermittelt. Darüber hinaus wird auf die praktische Anwendung und Umsetzung eingegangen:

  • Interpretation und Umsetzung dieser Anforderungen in Prozessen und Verfahren,
  • Voraussetzungen für den Erhalt und die Aufrechterhaltung der Genehmigung sowie Pflichten des Genehmigungsinhabers, des Herstellungsbetriebes (POA).

​Im Rahmen der Schulung wird auch der richtige Umgang mit spezifischen Begriffen trainiert und deren Bedeutung im Qualitätsmanagementsystem eines Herstellungsbetriebes (POA) herausgearbeitet, z.B.:

  • Prototyping,
  • Prüfplanung / Prüfverfahren und Aufzeichnungen (ATP und ATR),
  • Schnittstelle DOA-POA, DOA-IPO, PO-PO, u.v.m.

​2.) SCHULUNGSINHALTE

2.1. Klärung von Begriffen,
2.2. Luftfahrzeugsicherheit,
2.3. Behörden und Organisationen,
2.4. Anforderungen und Standards (u.a.: VO (EU) 2018/1139, VO (EU) 748/2012, AMC/GM, Interpretation und Umsetzung des Europäischen Luftrechts in Deutschland, Deutsches Luftrecht, Entstehung von luftrechtlichen Anforderungen, Kommunikation zwischen verschiedenen Luftrechtssystemen, Umsetzung im QMS),
2.5. EU 748/2012 Part 21, Subpart A, Allgemeine Bestimmungen,
2.6. EU 748/2012 Part 21, Subpart G, Interpretation und Umsetzung in einem Unternehmen,
2.7. EU 748/2012 Part 21, Subpart K, Bau- und Ausrüstungsteile (inkl. Standardteilen und Verbrauchsmaterialien),
2.8. EU 748/2012 Part 21, Subpart Q, Kennzeichnung von Produkten und Bau- und Ausrüstungsteilen,
2.9. EU 748/2012 Part 21, Subpart P, Fluggenehmigung im Herstellungsbetrieb,
2.10. Konformitätserklärung EASA Form 52,
2.11. Freigabebescheinigung EASA Form 53.

Optional:
2.12. Konformitäts- und Freigabebescheinigung EASA Form 1.

 3.) ZIELGRUPPE

Ausgerichtet ist die Schulung auf Personal aus Betrieben, die:

  • eine Neugenehmigung als Herstellungsbetrieb (POA) anstreben oder
  • eine Erweiterung des Genehmigungsumfangs anstreben oder
  • zur Aufrechterhaltung einer bestehenden Genehmigung und der Personalqualifikation eine Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse luftrechtlicher Anforderungen für das Leitungspersonal wünschen.

Dazu gehören z.B.:

  • Accountable Manager (ACM),
  • Quality Manager (QM),
  • Leiter Herstellung (HoP),
  • Arbeitsvorbereiter (AV, AVOR),
  • Certifying Staff (CS) und anderes Prüfpersonal sowie
  • ggf. weiteres, luftrechtlich relevantes Personal.

4.) RAHMENBEDINGUNGEN UND OPTIONEN

4.1. Schwerpunkte und Fokus

Je nach dem Rating, welches ein Herstellungsbetrieb anstrebt bzw. schon besitzt (z.B. ein A–Rating zur Herstellung von Luftfahrzeugen, ein B–Rating zur Herstellung von Triebwerken oder Propellern oder ein C1– / C2–Rating zur Herstellung von Bau- und Ausrüstungsteilen), können die Schulungsinhalte individuell angepasst werden.

4.2. Teilnahmevoraussetzungen

(Grund-)Kenntnisse im Umgang mit luftrechtlichen Regularien und Industrie-Qualitätsstandards sind wünschenswert.

Nach vorheriger Absprache kann das Schulungsniveau auch individuell angepasst werden.

​ID: ACC-02 SCHULUNG

EASA PART 21, SUBPART J (DOA)

1.) WORUM GEHT ES?

Während dieser Schulung werden die gesetzlichen Anforderungen aus den relevanten Verordnungen, insbesondere aus Part 21 Subpart J sowie anderen, relevanten, Subparts vermittelt. Darüber hinaus wird auf die praktische Anwendung und Umsetzung eingegangen:

  • Interpretation und Umsetzung dieser Anforderungen in Prozessen und Verfahren,
  • Voraussetzungen für den Erhalt und die Aufrechterhaltung der Genehmigung sowie Pflichten des Genehmigungsinhabers, des Entwicklungsbetriebes (DOA),
  • Voraussetzungen für den Erhalt der Akzeptanz der Verfahren für die Design Organisation nach Alternativen Verfahren (APDOA).

​Im Rahmen der Schulung wird auch der richtige Umgang mit spezifischen Begriffen trainiert und deren Bedeutung im Konstruktionssicherungssystem eines Entwicklungsbetriebes (DOA) herausgearbeitet, z.B.:

  • Prototyping,
  • Herstellbarkeit des Designentwurfes (Manufacturability),
  • Wartbarkeit des Designentwurfes (Maintainability),
  • Qualifizierung von Teilen und Systemen (QTP und QTR) als Teil der Nachweisführung und Nachweiserbringung,
  • Gate – Prozesse (inkl. Maturity Reviews),
  • DOA-POA Vereinbarungen,
  • DOA-MOA Vereinbarungen (nur bei STC),
  • DOA-DO(A) Vereinbarungen.

2.) SCHULUNGSINHALTE

​2.1. Sicherheit in der Luftfahrt,
2.2. Behörden und Organisationen,
2.3. Anforderungen und Standards (u.a.: VO (EU) 2018/1139, VO (EU) 748/2012, AMC/GM, Interpretation und Umsetzung vom Europäischen Luftrecht in Deutschland, Deutsches Luftrecht, Entstehung von luftrechtlichen Anforderungen, Kommunikation zw. versch. Luftrechtsystemen, Umsetzung im QMS,
2.4. EU 748/2012 Part 21, Subpart A, Allgemeine Bestimmungen,
2.5. EU 748/2012 Part 21, Subpart J, Anforderungen an die Organisation DOA,
2.6. EU 748/2012 Part 21, Subpart B, Musterzulassungen und eingeschränkte Musterzulassungen (TC),
2.7. EU 748/2012 Part 21, Subpart E Änderungen von Musterzulassungen und eingeschränkten Musterzulassungen (Minor und Major Change),
2.8. (EU) 748/2012 Part 21, Subpart D, Ergänzende Musterzulassungen (STC),
2.9. (EU) 748/2012 Part 21, Subpart M, Reparaturen,
2.10. Standardzulassung (EU) 748/2012 Part 21, Subpart O, Zulassung gem. europäischen technischen Standards (ETSO),
2.11. (EU) 748/2012 Part 21, Subpart Q, Fluggenehmigung,
2.12. (EU) 748/2012 Part 21, Subpart Q, Kennzeichnung von Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen.

3.) ZIELGRUPPE

Ausgerichtet ist die Schulung auf Personal aus Betrieben, die:

  • eine Neugenehmigungen (DOA) oder Akzeptanz der alternativen Verfahren (APDOA) anstreben, oder
  • Erweiterung des Arbeitsumfangs anstreben, und
  • Halter der Musterzulassung (TCH) sind oder werden,
  • Halter ergänzenden Musterzulassung (STCH) sind oder werden,
  • Halter eines Reparaturdesigns sind oder werden,
  • Design Organisationen, die Design-Halter für kleine Änderungen sind (Minor Change) oder werden,
  • Ihre Privilegien z.B. auf Große Änderungen (Major Change)
  • oder Fluggenehmigungen erweitern wollen,
  • zur Aufrechterhaltung einer bestehenden Genehmigung und der
  • Personalqualifikation eine Auffrischung und Aktualisierung der
  • Kenntnisse luftrechtlicher Anforderungen für das Personal wünschen.

Dazu gehören z.B.:

  • Accountable Manager (ACM),
  • Chefingenieure,
  • Projektmanager,
  • Programm-Manager,
  • Leiter Entwicklungsbetrieb (HoD),
  • Entwicklungsingenieure (EI),
  • Musterprüfingenieure (MPI),
  • Auditoren im Entwicklungsbetrieb (Independent System Monitor – ISM),
  • ggf. weiteres, luftrechtlich relevantes Personal.

 4.) RAHMENBEDINGUNGEN UND OPTIONEN

4.1. Schwerpunkte und Fokus

Je nach Genehmigungsumfang (TC, STC, Repair, Minor/Major Changes, ETSO), können die Schulungsinhalte individuell angepasst werden.

4.2. Teilnahmevoraussetzungen

(Grund-)Kenntnisse im Umgang mit luftrechtlichen Regularien und Industrie-Qualitätsstandards sind wünschenswert.
Nach vorheriger Absprache kann das Schulungsniveau auch individuell angepasst werden.

​ID: ACC-03 SCHULUNG

EASA PART 145 (MOA)

1.) WORUM GEHT ES?

Während dieser Schulung werden die gesetzlichen Anforderungen aus den relevanten Verordnungen, insbesondere aus Part 145, Part M sowie anderen, relevanten, Subparts vermittelt. Darüber hinaus wird auf die praktische Anwendung und Umsetzung eingegangen:

  • Interpretation und Umsetzung dieser Anforderungen in Prozessen und Verfahren,
  • Voraussetzungen für den Erhalt und die Aufrechterhaltung der Genehmigung sowie Pflichten des Genehmigungsinhabers, des Instandhaltungsbetriebes (MOA).

​Im Rahmen der Schulung wird auch der richtige Umgang mit spezifischen Begriffen trainiert und deren Bedeutung im Konstruktionssicherungssystem eines Entwicklungsbetriebes (DOA)
herausgearbeitet, z.B.:

  • Unterstützung einer Design Organisation im Bereich Prototyping und z.B. Durchführung von Installation eines STC (DO-MO
  • Vereinbarung, Rechte und Pflichten des Instandhaltungsbetriebes)
  • Subcontracting – was ist erlaubt und macht Sinn?
  • Konfigurationsmanagement Instandhaltungsunterlagen, etc.

2) SCHULUNGSINHALTE

2.1. Sicherheit in der Luftfahrt,
2.2. Behörden und Organisationen,
2.3. Anforderungen und Standards (u.a.: VO (EU) 2018/1139, VO (EU) 1321/2012, VO (EU) 748/2012, AMC/GM, Interpretation und Umsetzung vom Europäischen Luftrecht in Deutschland, Deutsches Luftrecht, Entstehung von luftrechtlichen Anforderungen, Kommunikation zwischen verschiedenen Luftrechtsystemen, Umsetzung im QMS,
2.4. Geltungsbereich, Antrag und Umfang der Genehmigung,
2.5. Betriebsstätten, Personal, Infrastruktur und Material,
2.6. Planen, Durchführen und Dokumentieren,
2.7. Meldung besonderer Ereignisse,
2.8. Sicherheits-, Qualitätsstrategie und Handbuch,
2.9. Rechte und Pflichten des Instandhaltungsbetriebes.

3.) ZIELGRUPPE

​Ausgerichtet ist die Schulung auf Personal aus Betrieben, die:Eine Neugenehmigung (MOA) anstreben, oder
eine Erweiterung des Arbeitsumfangs anstreben:Aircraft Level,
Component Level.

Dazu gehören z.B.:

  • Accountable Manager (ACM),
  • Leiter Instandhaltung / Werftleiter,
  • Projektmanager,
  • Certifying Staff,
  • Qualitätsmanagement / Leiter QM,
  • Vertrieb,
  • ggf. weiteres, luftrechtlich relevantes Personal.

4.) RAHMENBEDINGUNGEN UND OPTIONEN

4.1. Schwerpunkte und Fokus

Diese Schulung ist für Instandhaltungsbetriebe konzipiert, die einen Genehmigungsumfang zur Instandhaltung von Luftfahrzeugen oder Komponenten anstreben oder erweitern wollen. Je nach
Genehmigungsumfang können die Schulungsinhalte individuell angepasst werden.

4.2. Teilnahmevoraussetzungen

(Grund-)Kenntnisse im Umgang mit luftrechtlichen Regularien und Industrie-Qualitätsstandards sind wünschenswert.
Nach vorheriger Absprache kann das Schulungsniveau auch individuell angepasst werden.

​ID: ACC-04 SCHULUNG

EN9100:2018

1.) WORUM GEHT ES?

Diese Schulung ist fokussiert auf die Einführung in die EN9100:2018 (ISO 9001:2015 plus spezifische Inhalte aus der EN9100) sowie die Interpretation von Normanforderungen. Darüber hinaus werden Luftfahrt spezifische Themen vermittelt.

2.) SCHULUNGSINHALTE

2.1. Sicherheit von Luftfahrzeugen
2.2. Entwicklung, Herstellung & Instandhaltung
2.3. Behörden & Organisationen
2.4. Regularien & Standards
2.5. Management Grundsätze
2.6. Kontext der Organisation Führung, Planung Unterstützung
2.7. Betrieb
2.7.1. Betriebliche Planung und Steuerung
2.7.2. Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen (P&D)
2.7.3. Entwicklung von P&D
2.7.4. Steuerung von extern bereitgestellten Prozessen, P&D
2.7.5. Produktion und Dienstleistungserbringung
2.7.6. Freigabe von P&D
​2.7.7. Steuerung nichtkonformer Ergebnisse
2.8. Bewertung der Leistung
2.9. Verbesserung.

Darüber hinaus werden folgende Themen im Gesamtkontext der Schulung oder als Sonderthema behandelt:

  • Risikomanagement (strategisch und operativ), Level der Umsetzung und „Was macht Sinn?“,
  • Projektmanagement (basics) und Vorgehensweisen zur besseren Steuerung der Projekte z.B. APQP nach EN 9145,
  • Anforderungsmanagement, Anforderungen verstehen, bevor sie umgesetzt werden, Umsetzung planen,
  • Bildung von Kennzahlen. Was macht Sinn?
  • Lessons Learned: Was bedeutet das in der Praxis?
  • Kontrolle über die Umsetzung der Kundenanforderungen sowie deren Implementierung ins QMS,
  • Konfigurationsmanagementgrundlagen,
  • Durchsetzung der Kundenanforderungen in der Lieferantenkaskade und deren Überwachung / Kontrolle,
  • „Kein Handbuch“,
  • Integration von luftrechtlichen Genehmigungen (QMS nach Part 21, Part 145 und Part M) in das QMS nach EN 9100:2018 (optional)
  • und andere spannende Themen…
  • Interpretation und Umsetzung dieser Anforderungen in Prozessen und Verfahren,

Voraussetzungen für den Erhalt und die Aufrechterhaltung der Zertifizierung sowie Pflichten des Betriebes mit Zertifizierung nach EN 9100:2018.

3.) ZIELGRUPPE

Ausgerichtet ist die Schulung auf Personal aus Betrieben, die:

  • eine Zertifizierung nach EN9100:2018 anstreben,
  • a. Zulieferer der Luft- und Raumfahrtindustrie,
  • b. OEM (Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe) der Luft- und Raumfahrtindustrie.

Dazu gehören:

  • Geschäftsführer,
  • Abteilungsleiter,
  • Compliance- und Quality Manager,
  • Auditoren,
  • ggf. weiteres, luftrechtlich relevantes Personal.


4.) RAHMENBEDINGUNGEN UND OPTIONEN

4.1. Schwerpunkte und Fokus

Der Schwerpunkt und Fokus liegt auf den Normenforderungen und deren Umsetzung im Unternehmen für Zulieferer (von Teilen und Dienstleistungen) der Luftfahrtindustrie, mit und ohne luftrechtliche Genehmigung. Je nach Bedarf oder Genehmigungsumfang können die Schulungsinhalte individuell angepasst werden.

4.2. Teilnahmevoraussetzungen

Kenntnisse im Umgang mit zertifizierbaren Normen wie ISO 9100, EN 17025, etc. sind wünschenswert, sind aber keine Bedingung. Nach vorheriger Absprache kann das Schulungsniveau auch individuell angepasst werden.

5.) WAS KÖNNEN SIE ZUSÄTZLICH ERWARTEN?

  • Fach-/ funktionsspezifische Schulungen (individuell)

Wir bieten Ihnen gerne fach- bzw. funktionsspezifische Schulungen an. Darunter verstehen wir die speziell auf bestimmte, organisatorisch zusammengehörige Bereiche Ihres Unternehmens abgestimmte Schulungen.

Entgegen den „großen“ Schulungen, die über alle luftrechtlichen Belange reichen, wird hier anhand Ihres Qualitätssystems, Ihrer Prozesse / Verfahren und Ihrer Dokumentation gezielt auf die Anforderungen für die Bereiche des Unternehmens eingegangen. So wird die bestmögliche Adressierung der Schulungsinhalte an die Mitarbeiter erreicht.

Organisatorische Einheiten sind z.B.:

  • Materialwirtschaft / Einkauf,
  • Arbeitsvorbereitung / Herstellungsleitung,
  • Qualitätsmanagement,
  • Prüfpersonal / Qualitätssicherung,
  • Geschäftsführung,
  • Vertrieb / Verkauf,
  • u.a.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

​Sprechen Sie uns einfach an. Wir finden auch für Ihren Bedarf die passende Lösung.

​ID: ACC-05 SCHULUNG

TEST & INSPECTIONS

1.) INHALTSBESCHREIBUNG

  • Anforderungen an das Certifying Staff in POA und MOA (Schwerpunkt Komponenteninstandhaltung).
  • Konformitätsprüfungen, ATP/ATR, FAI/FAIR, Planung und Umsetzung etc. (Dieses Seminar eignet sich hervorragend als Teil der Ausbildung vom Certifying Staff).
  • Inkl. praktische Übung.

2.) RELEVANT FÜR:

Certifying Staff

ID: ACC-06 SCHULUNG

KONFIGURATIONSMANAGEMENT

1.) WORUM GEHT ES?

Beim Konfigurationsmanagement (KM) handelt es sich um die sog. Informationslogistik (Bereitstellung), die alle relevanten Informationen über den Status von Produkten, Teilen und Daten über den gesamten Produkt-Life-Cycle (PLC) lenkt.
Dem Konfigurationsmanagement wird leider oft eine viel zu geringe Bedeutung beigemessen, obwohl die Kontrolle über die Konfiguration von Testobjekten, Produkten und deren Teilen essenziell für die Feststellung der Konformität während der Design-, Herstellungs- und Aftersales-Aktivitäten ist.

Im Rahmen der Schulung wird auch der richtige Umgang mit spezifischen Begriffen trainiert und deren Bedeutung, z.B. im Konstruktionssicherungssystem eines Entwicklungsbetriebes (DOA), herausgearbeitet.

2.) SCHULUNGSINHALTE

​2.1. Einführung in das Konfigurationsmanagement,
2.2. QM-System EN 9100:2018 und ISO 10007:2017 Anforderungen,
2.3. QM-Systeme nach Part 21 und Part 145 und ISO 10007:2017 Anforderungen (Optional),
2.4. KM – Planung (z.B. vom Design Entwurf und Prototyping bis zur Auslieferung von Luftfahrtprodukten sowie Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit),
2.5. Konfigurations-Identifizierung (as designed, as planed; as build, as designed; as build, as ordered, etc..),
2.6. Management von Produkten und deren Änderungen (Kontrolle über die Änderungen am Produkt während des PLC),
2.7. Konfigurations-Buchführung (Management von Aufzeichnungen),
2.8. Konfigurations-Audits,
2.9. Praxisbeispiele unter Berücksichtigung der CMII Methode und Standards wie EIA-649-B.

3.) ZIELGRUPPE

Ausgerichtet ist die Schulung auf Personal von luftrechtlich genehmigten Betrieben sowie Mitarbeiter der Zulieferer der Luft- und Raumfahrtindustrie ohne luftrechtliche Genehmigung, dazu gehören z.B.:

  • Konfigurationsmanager,
  • Arbeitsvorbereiter,
  • Certifying Staff,
  • Service-Mitarbeiter,
  • Mitarbeiter der Instandhaltungsbetriebe (MOA), Mitarbeiter der Herstellungsbetriebe (POA), Mitarbeiter der Entwicklungsbetriebe (DOA) sowie Mitarbeiter der Zulieferer der Luft- und Raumfahrtindustrie ohne luftrechtliche Genehmigung,
  • ggf. weiteres, luftrechtlich relevantes Personal.

4.) RAHMENBEDINGUNGEN UND OPTIONEN 

4.1. Schwerpunkte und Fokus

Der Fokus und die Schwerpunkte liegen auf den Anforderungen der Luftfahrtindustrie.

4.2. Teilnahmevoraussetzungen

Keine. Grundkenntnisse im Umgang mit luftrechtlichen Regularien und/oder Industrie-Qualitätsstandards sind wünschenswert, aber keine Bedingung. Nach vorheriger Absprache kann das Schulungsniveau auch individuell angepasst werden.

ID: ACC-07 SCHULUNG

AUDITOR LUFTFAHRTINDUSTRIE

1.) WORUM GEHT ES?

​Die richtige Aufnahme einer Feststellung (Finding) sowie deren Bewertung, Einstufung und die Entwicklung der richtigen Rückschlüsse während bzw. nach einem Audit gehören zu den wichtigsten Instrumenten eines Auditors. Bei einer richtigen Anwendung kann ein Audit zu einem mächtigen Werkzeug zur Überwachung der Vorgabenerfüllung und zielgerichteter Korrekturmaßnahmen werden sowie den kontinuierlichen Verbesserungsprozess befeuern. In der Luftfahrtindustrie kann das „richtige“ Auditieren möglichen Sicherheitsproblemen vorbeugen.

Diese Schulung ersetzt keine jahrelange Auditoren-Erfahrung, sie bietet vielmehr eine sehr gute Ausgangsbasis für angehenden Auditoren bzw. eine Wiederholung von theoretischen Inhalten für bereits praktizierende Auditoren.

2.) SCHULUNGSINHALTE (in Anlehnung an EN19011)

2.1. Warum Audit?,
2.2. Nichtkonformitäten und Mängel,
2.3. Um was geht es? Begriffe und Zusammenhänge,
2.4. Auditprinzipien,
2.5. ISO 19011 – Steuerung eines Auditprogramms,
2.6. ISO 19011 – Veranlassen eines Audits,
2.7. ISO 19011 – Kompetenz und Beurteilung von Auditoren,
2.8. Praktische Übungen und Rollenspiele.

3.) ZIELGRUPPE​

Interne und externe Auditoren

4.) RAHMENBEDINGUNGEN UND OPTIONEN ​

4.1. Schwerpunkte und Fokus

Der Fokus und die Schwerpunkte liegen auf den Anforderungen der Luftfahrtindustrie (Entwicklung, Herstellung, Instandhaltung).

​4.2. Teilnahmevoraussetzungen

Keine speziellen Voraussetzungen. Interesse an Audittätigkeiten.

​ID: ACC-08 SCHULUNG

HUMAN FACTORS SCHULUNG (HF)

1.) WORUM GEHT ES?

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Dies kann in der Luftfahrt mit ihren komplexen Systemen, Bau- und Ausrüstungsteilen gravierende Auswirkungen haben. Deshalb sind Fehlervermeidung bzw. der richtige Umgang mit Fehlern wichtig!Ziele dieser Schulung sind u.a.:

  • Sensibilisierung zu Human Factors-Themen bei allen Mitarbeitern u.a. Einhaltung der Verfahren, Fremdkörper im Luftfahrzeug (FOD), Aufzeichnungen und deren Bedeutung in der Luftfahrtindustrie, etc.,
  • Erhöhung der Sicherheit (Produkt und System),
  • Steigerung der Qualität und Effizienz im Betrieb,
  • Verbesserung der Professionalität durch die Kenntnis menschlicher Möglichkeiten und Grenzen am Arbeitsplatz, um die Zahl der Human Factors-bedingten Zwischenfälle und Unfälle zu reduzieren.


2.) SCHULUNGSINHALTE (gem. 145.A.30(e))

2.1. Allgemein / Einführung in das Thema „Menschliche Faktoren“
2.2. Sicherheitskultur / Organisatorische Faktoren
2.3. Menschliches Fehlverhalten
2.4. Menschliche Leistung und Grenzen menschlicher Leistung
2.5. Umwelt und Umfeld
2.6. Verfahren, Informationen, Werkzeuge und Methoden
2.7. Kommunikation
2.8. Teamwork
2.9. Professionalität und Integrität
2.10. The «Dirty Dozen» in Herstellung & Instandhaltung
2.11. Human Factors-Programm des Betriebes

Bei Wiederholungsschulungen / Refreshern werden, nach Wunsch des Auftraggebers, nur ausgewählte Themen behandelt. Ansonsten werden bei Wiederholungsschulungen ausschließlich vorgefallene Fehler und Abweichungen untersucht, mit dem Ziel, die Grundursache zu bestimmen und Korrekturmaßnahmen unter Berücksichtigung des HF-Einflusses herauszuarbeiten.

3.) ZIELGRUPPE​

Mitarbeiter von Instandhaltungsbetrieben (MOA), Herstellungsbetrieben (POA), Entwicklungsbetrieben (DOA) oder Betrieben zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit bzw. auch Prüfung der Lufttüchtigkeit (CAMO / CAMO plus),
Mitarbeiter von Zulieferern der Luft- und Raumfahrtindustrie ohne luftrechtliche Genehmigung.

4.) RAHMENBEDINGUNGEN UND OPTIONEN 

4.1. Schwerpunkte und Fokus

Diese Schulung ist für alle Unternehmen im Luftfahrtsektor und deren Zulieferer konzipiert. Je nach Genehmigungsumfang können die Schulungsinhalte individuell angepasst werden. Auf Wunsch kann eine Prüfung, auch unter Einbeziehung von internen Verfahren, durchgeführt werden. Ebenso ist die Berücksichtigung von tatsächlichen Ereignissen im Unternehmen möglich (nach Absprache /Abstimmung mit QM).

4.2. Teilnahmevoraussetzungen

Keine (für Initiale Schulung / Inital). Für Wiederholungsschulungen / Refresher wird eine Teilnahme an einer „Initialen Schulung / Inital“ vorausgesetzt. Diese sollte nicht mehr als 2-3 Jahre zurückliegen.

​ID: ACC-09 SCHULUNG

RISIKOMANAGEMENT (RM)

1.) WORUM GEHT ES?

Risiken sollten aufgenommen, bewertet sowie klassifiziert werden. Darüber hinaus sollte die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Die EN9100:2018 definiert die Anforderungen an das Risikomanagement ohne genaue Vorgaben an die Umsetzung. Dabei sollte gerade dieses Thema systematisch und nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien abgehandelt werden.

2.) SCHULUNGSINHALTE (in Anlehnung an ISO 31000:2018)

​2.1. Anforderungen im Umgang mit Risiken (Recht, Chancen, Gefahren),
2.2. Folgen nicht erkannter oder nicht beachteter Risiken (Praxisbeispiele),
2.3. Unternehmensrisiken (Risikoarten und Risiken in Unternehmensbereichen),
2.4. RM (Entwicklung, Definitionen),
2.5. Grundsätze des RM (Voraussetzungen für ein wirkungsvolles RM),
2.6. Kommunikation und Konsultation,
2.7. Zusammenhänge (Ziele, Einflussfaktoren extern/intern, Geltungsbereich und Risikokriterien),
2.8. Risikoanalyse «Priorisierte Unternehmensrisiken» (Identifikation / Bewertung),
2.9. Ursachenanalyse «Ursache und Wirkung» (Identifikation/Bewertung),
2.10. Maßnahmenanalyse «präventiv/reaktiv» (Identifikation/Bewertung),
2.11. Integration und Umsetzung «Steuerung/Kontrolle» (Cockpit/Prozess Integration),
2.12. Integration des Risikomanagements in die Unternehmensverfahren oder in das unternehmensweite Sicherheitsmanagementsystem (SMS).

3.) ZIELGRUPPE​

  • Unternehmensführung,
  • Abteilungsleiter,
  • Qualitätsmanagement,
  • ggf. weiteres, luftrechtlich relevantes Personal.


4.) RAHMENBEDINGUNGEN UND OPTIONEN 

4.1. Schwerpunkte und Fokus

Der Fokus und die Schwerpunkte liegen auf den Anforderungen der Luftfahrtindustrie (Entwicklung, Herstellung, Instandhaltung).

4.2. Teilnahmevoraussetzungen

Erfahrungen im Prozessmanagement (Prozessgestaltung, QMS, etc.) sind von Vorteil.

ID: ACC-10 SCHULUNG

​SICHERHEITSBEWERTUNG (SAFETY ASSESSMENT) VON TECHNISCHEN SYSTEMEN

1.) WORUM GEHT ES?

Eine der wichtigsten Bestandteile des Zertifizierungsprozesses eines Luftfahrzeugs bzw. der Genehmigung einer Änderung an einem Luftfahrzeug ist die Sicherheitsbewertung von technischen Systemen und deren Funktionen. Die angemessene und rechtzeitige Sicherheitsbewertung muss Teil jeder Entwicklung sein.

Die zunehmende Komplexität von Luftfahrtprodukten erfordert ein Höchstmaß an Designdisziplin, systematischem und analytischem Vorgehen, um die Wahrscheinlichkeit von Fehlern im Design, welche Auswirkungen auf die Sicherheit und die Kundenzufriedenheit haben könnten, auf ein akzeptables Minimum zu reduzieren.

Diese Schulung fokussiert auf die standardisierte Vorgehensweise bei der Sicherheitsbewertung und der Design Assurance.

2.) SCHULUNGSINHALTE (in Anlehnung an ISO 31000:2018)

2.1. Klärung der Begriffe (Sicherheit, Zuverlässigkeit, Lufttüchtigkeit, Design Assurance etc.),
2.2. Gesetze, Regularien und andere Standards (Welche gesetzlichen Anforderungen und Industrienormen gelten, fordern die Sicherheitsbewertungen bzw. legen die Durchführung fest?)
2.2.1. Part 21, Subpart A, AMC 21.A.3B Determination of unsafe condition,
2.2.2. Forderungen nach Sicherheitsbewertungen aus den Bauvorschriften (Certification Specification) z.B. 25.1309 und AMC,
2.2.3. AC 23.1309 System Safety Analysis and Assessment,
2.2.4. ARP4754 Guidelines for Development Of Civil Aircraft and Systems,
2.2.5. ARP4761 Guidelines and Methods for Conducting the Safety Assessment Process on Civil Airborne Systems and Equipment,
2.2.6. ED-12C Software Considerations in Airborne Systems and Equipment Certification,
2.2.7. ED-80 Design Assurance Guidance for Airborne Electronic Hardware.
2.3. Gefährdungsbeurteilungen,
2.3.1. Luftfahrzeugebene,
2.3.2. Systemebene,
2.3.3. Teileebene (auch Software und Airborne Electronic Hardware).
2.4. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Risiken zu bewerten, zu minimieren bzw. geeignete Lösungen zu deren Eingrenzung zu definieren?
​2.4.1. Methoden der Risikobewertung gem. DIN EN 31010 (z.B. FMEA, Fehlerbaumanalyse, etc.)
2.5. Praktische Übungen

3.) ZIELGRUPPE

  • Systemingenieure,
  • Sicherheits- und Zuverlässigkeitsingenieure,
  • Musterprüfingenieure (MPI/CVE),
  • Mitarbeiter der Musterprüfleitstelle,

ggf. weiteres, luftrechtlich relevantes Personal.

4.) RAHMENBEDINGUNGEN UND OPTIONEN 

​4.1. Schwerpunkte und Fokus

Der Focus und die Schwerpunkte liegen auf den Anforderungen der Luftfahrtindustrie (Entwicklung).

4.2. Teilnahmevoraussetzungen

Erste Erfahrungen in Sicherheitsbeurteilung bzw. Anwendungen von Risikoanalysetools sind von Vorteil.

Unsere Angebote

Unsere Schulungen und Seminare sind top-aktuell und praxisorientiert. Sie erfahren nicht nur, „was“ Sie umsetzen müssen, sondern bekommen auch Möglichkeiten aufgezeigt, „wie“ sie die Anforderungen in der Praxis umsetzen können.

Was bieten wir Ihnen?

Experten unseres Unternehmens bieten in regelmäßigen Abständen qualifizierte und top-aktuelle Schulungen und Seminare an. Einen Überblick über die angebotenen Veranstaltungen erhalten Sie hier. Es besteht auch die Möglichkeit, Schulungen und Seminare zu auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Themenschwerpunkten durchzuführen. Sprechen Sie uns einfach an!

Alle Seminare können grundsätzlich wie folgt angeboten werden:

  • Basis-Seminar (2 Tage)
  • Wiederholungsseminar / Refresher (1 Tag) und zusätzlich als kundenorientierter Workshop / Seminar, mit direktem Bezug zu Ihrem QMS oder Handbuch

Was bieten wir Ihnen zusätzlich an?

  • Nach jeder Schulung können, nach vorheriger Absprache, Multiple-Choice-Tests als Lern- und Verständnisprüfung durchgeführt werden.
  • Wir erstellen Ihnen eine Teilnahmebescheinigung mit Referenz auf die Schulungsinhalte.
  • Wir bieten Ihnen gerne Snacks, Verpflegung und Getränke während unserer „on-site“-Seminare an. Bitte sprechen Sie uns dazu an.​

Wo finden die Schulungen statt?

Zur individuellen Ausgestaltung der Inhalte, Schwerpunkte und die Bezugnahme auf Ihr Qualitätsmanagementsystem sprechen Sie uns bitte an. Seminare können als Inhouse-Seminare (in Ihren Räumlichkeiten) oder in einer neutralen Location in Berlin und Umland angeboten werden.

Dazu stehen zum Beispiel Räume in Berlin-Köpenick oder am Flugplatz Schönhagen (EDAZ) zur Verfügung.
Bei Anreise zu uns können wir Ihnen Unterkünfte empfehlen oder, wenn Sie ein Seminar oder Workshop im Ausland wünschen, so können wir uns gerne auch an Ihrem Wunschort um eine passende Location kümmern.

Wir bieten unsere Schulungen auch als „Webinare“, abgestimmt auf den von Ihnen gewünschten Umfang, an. Gleiches gilt auch für unsere Projekt-Meetings und Besprechungen. Wir nutzen dazu in der Regel „Webex“, da es sehr performant ist. Allerdings sind wir sehr flexibel und können ebenso über Skype oder mit einem, durch Sie als Auftraggeber bereitgestellten, Tool arbeiten.

Haben Sie Fragen dazu?
​Schreiben Sie uns gerne an!

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